Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer? (2. Phase)
Nach der ersten Schnellhilfe (in der 1. Phase) für Ein-Personen-Unternehmen sowie Kleinstunternehmern in Höhe von bis zu EUR 1.000,00 wurde nun in der 2. Phase der Empfängerkreis deutlich erweitert. Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 angerechnet.
Welche Unternehmer können nun noch den Härtefallfonds beantragen?
Es wurden die Verdienstober– sowie –untergrenzen eliminiert
- Mehrfachversicherte sowie Unternehmer mit Nebeneinkommen (wie bspw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) über der Geringfügigkeitsgrenze sind nicht mehr ausgeschlossen
- Neugründer kommen nun auch in den Genuss dieses „Erste-Hilfe-Fonds“
- Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten erhalten ebenfalls einen Zuschuss
- Auch Land- und Forstwirte können über die Agrarmarkt Austria unter www.eama.at – Antrag Härtefallfonds diesen Zuschuss beantragen
Was sind die Kriterien bzw. wann wird gefördert?
Ein Härtefall ist gegeben, wenn zumindest einer der folgenden Umstände eingetreten ist:
- Der Unternehmer kann seine laufenden Kosten nicht mehr decken,
- Der Betrieb des Unternehmers ist von einem behördlichen Betretungsverbot nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz betroffen oder
- Der Unternehmer erleidet Umsatzeinbußen von mindestens 50 % verglichen mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres (besteht das Unternehmen kürzer als ein Jahr, kann stattdessen eine Planungsrechnung herangezogen werden).
Wie können Förderungen aus dem Härtefallfonds beantragt werden?
Die Förderungen aus dem Härtefallfonds werden von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergeben.
Anträge auf Soforthilfe („Phase 2“) können ab dem 20.04.2020 auf der Homepage der WKO unter www.wko.at – Antrag Härtefallfonds gestellt werden.
Man braucht die persönliche Steuernummer, die KUR/GLN1 (Kennziffer des Unternehmensregisters bzw. im USP) und ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein).
Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at. Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
Betrachtungszeitraum
Auszahlungsphase 2
Auszahlungsphase 2 berücksichtigt die länger andauernden finanziellen Notlagen bedingt durch die Corona-Krise in den ersten drei Monaten. Für jeden dieser drei definierten Betrachtungszeiträume ist ein gesondertes Ansuchen einzubringen:
- Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020
- Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020
- Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020