Sonderklienteninfo Ausgabe 04/2020
Die Wirtschaftskammer hat am 27.3.2020 diesen Fonds für ungültig erklärt, da dies durch den Corona-Härtefallfonds abgedeckt werden soll.
Mit dieser Nachricht informieren wir Sie über den Unterstützungsfonds aus dem Notlagenfonds:
Widmungszweck
Mit dieser Unterstützung sollen Mitglieder, welche durch die Corona-Pandemie in ihrer Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigt werden, bei der Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben Unterstützung erhalten. Dadurch soll die Aufrechterhaltung der betrieblichen Tätigkeit gewährleistet werden.
Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Antragsstellerin/Antragssteller
Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien
aufrechte Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren
maximal 10 unselbständig Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
Voraussetzungen
Es muss eine wirtschaftliche Notlage aufgrund der Corona Pandemie vorliegen. Eine wirtschaftliche Notlage ist jedenfalls gegeben, wenn:
- ein erheblicher monatlicher Umsatzrückgang im Ausmaß von 50 % und mehr vorliegt bzw.
- ein massiver monatlicher Umsatzrückgang im Ausmaß von 75 % und mehr vorliegt.
Leistungsumfang
Nicht rückzahlbarer Mietzuschuss bei Umsatzrückgang von 50 % bis 74 %
- im Wohnungsverband von maximal EUR 100,00 monatlich
- in einem Mietobjekt von maximal EUR 600,00 monatlich
- Nicht rückzahlbarer Ausfallersatz bei Umsatzrückgang ab 75 %
- von maximal EUR 1.000,00 monatlich
Der maximale Förderzeitraum ist auf fünf Monate begrenzt.
Der Umsatzrückgang muss im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.7.2020 stattgefunden haben. Einreichungen sind im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.12.2020 möglich.
AUFLISTUNG DER ERFORDERLICHEN UNTERALGEN
Angaben zur finanziellen Lage
Wahlweise eine der folgenden Unterlagen:
- aktueller Einkommensteuerbescheid
- aktuelle Einkommensteuervorauszahlung
- Saldenlisten
- aktueller Jahresabschluss
- aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Nachweis des Umsatzrückganges
Es sind die monatlichen Umsätze des laufenden Jahres sowie des Vorjahres nachzuweisen.
Für Mietzuschuss
- Letzte Mietvorschreibung
Entscheidung
- Bereits bewilligte Bundesförderungen werden berücksichtigt.
- Rückforderungsrecht aufgrund falscher Angaben.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Mitteln aus der Covid_19 Sonderförderung aus dem Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien.
- Aufgrund aktueller Entwicklungen sind Änderungen dieser Richtlinien möglich.
Antragstellung
Wirtschaftskammer Wien
Wirtschaftsservice
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien
Telefonnummer: +43 1 514 50-1055
Email: notlagenfonds@wkw.at
Link für Wiener Kleinbetriebe:
Link Infoblatt:
https://www.wko.at/service/w/Infoblatt-Corona.pdf
Link Förderantrag:
https://www.wko.at/service/w/Antrag-COVID19.pdf
ACHTUNG: Laut WKO werden wie Anträge eventuell noch abgeändert. Bitte die aktuellen Anträge verwenden.