Sonderklienteninfo Ausgabe 08/2020

Sonderklienteninfo Ausgabe 08/2020

Härtefall-Fonds
Der Zuschuss für die 2. Phase kann ab 20.04.2020 bei der Wirtschaftskammer Österreich (auf www.wko.at – Härtefallfonds Antragbeantragt werden und beträgt bis zu EUR 6.000,00 (EUR 2.000,00 monatlich). Die Voraussetzungen wurden aufgeweicht. Verdienstgrenzen als Zugangsvoraussetzungen wurden abgeschafft. Zudem dürfen (ab der 2. Phase) auch Mehrfachversicherte sowie Selbständige mit Nebeneinkommen (wie Einkünfte aus Vermietungen, etc.) am Härtefall-fonds partizipieren. Ein bereits erfolgter Zuschuss aus der 1. Phase wird angerechnet.
 

Corona-Hilfefonds

I. Für Unternehmen mit mehr als 40% Umsatzeinbußen gibt es einen Zuschuss zwischen 25% und 75% der Fixkosten (wie bspw nicht reduzierte Miete, Versicherungen, laufende Kosten für Strom, Gas, Telefon-  und Internet, etc.). Der Zuschuss wird erst nach Bekanntgabe der Fixkosten und des Umsatzrückganges im Jahr 2021 gewährt werden. Anträge sind ab 15.04.2020 bis 31.12.2020 möglich. Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung der AWS.
II.  Zur Förderung der Liquidität werden notwendige Betriebsmittelkredite bis zu 90% mit Bundeshaftungen besichert (Garantie). Der Antrag ist ab 08.04.2020 über die Hausbank möglich. Die besicherte Kredithöhe beträgt höchstens einen Quartalsumsatz.
Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz
Entschädigt wird der durch behördliche Maßnahmen verursachte Verdienstentgang. Der Antrag ist binnen 6 Wochen nach Einstellen der behördlichen Maßnahmen bei der zuständigen BH zu stellen.
 

Überbrückungsgarantien für Kredite

Unter gewissen Voraussetzungen werden für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf bzw für Tourismusbetriebe mit einem Umsatzrückgang von mehr als 15% Garantien zur Sicherung der Liquidität gewährt. Die Anträge sind über die Hausbank bei der ÖHT für Tourismusbetriebe und beim AWS für die anderen Unternehmen zu stellen. Großunternehmen haben dies über die Österreichische Kontrollbank zu beantragen. Dabei sollen bestimmte Unternehmen auch einen Zinszuschuss bis zu 1,5% vom Land Tirol erhalten. Die Bundeshaftung beträgt maximal 80% der Kredite.


Individuelle Vereinbarungen mit ihrer Hausbank

Nach Informationen der Banken sollen Unternehmen mit eingebrachtem AMS – Antrag zur Corona-Kurzarbeit eine unbürokratische Vorfinanzierung erhalten, da seitens des AMS die Abarbeitung der Kurzarbeitsbeihilfe mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Unabhängig davon kann mit der Hausbank eine Stundung der offenen Kreditraten vereinbart werden.
Kreditmoratorium
Erleichterungen gibt es zudem für Privatpersonen und Kleinstunternehmer: Tilgungs-,  oder Zinszahlungen können für drei Monate gestundet werden. Voraussetzung: Die Corona-Krise hat nachweislich zu Einkommensausfällen geführt.
 

Stundungsmassnahmen und Herabsetzungen

Sozialversicherungsbeiträge (SVS/ÖGK), Einkommensteuer- sowie Umsatzsteuerbelastungen können auf Antrag auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Corona-Kurzarbeit
Ein neues vereinfachtes Verfahren ermöglicht einen beschleunigten Zugang zur Corona-Kurzarbeit. Unternehmer entscheiden individuell oder für bestimmte Dienstnehmergruppen das Ausmaß der reduzierten Arbeitsstunden. Das AMS ersetzt den Großteil der Aufwendungen, sodass dem Unternehmer eigentlich nur noch die effektive Arbeitszeit als Kostenfaktor zu tragen hat. Dienstnehmer erhalten durch die sogenannte Nettogarantie (zwischen 80 und 90% ihres bisherigen Nettoverdienstes) deutlich mehr als das Arbeitslosengeld ausmachen würde.
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