Überbrückungskredite – Voraussetzungen und Ablauf der Garantien und Haftungspakete
- Gefördert werden Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), welche einen Umsatzrückgang von mindestens 15% erleiden mussten bzw. prognostiziert werden kann
- Es werden sowohl aktivierungspflichtige, als auch nicht aktivierungspflichtige Kosten gefördert
- Die Bundeshaftung beträgt 80% des Finanzierungsbedarfes zur Überbrückung der Corona-Krise mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten
- Die Haftungssumme beträgt maximal EUR 400.000,00; d.h. die Bundeshaftung kann bis zu einer Kreditsumme von EUR 500.000,00 maximal ausgeschöpft werden
- Es sind keine Kreditsicherheiten erforderlich
- Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision wird vom Bund übernommen
- Zusätzlich soll unter gewissen Voraussetzungen das Land Tirol einen Zinsenzuschuss in Höhe von maximal 1,5% gewähren
- Gefördert werden Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), welche einen Finanzierungsbedarf zur Sicherung und Erweiterung der Liquidität haben (und nicht nur zu einer Umschuldung führt)
- Es werden Betriebsmittelfinanzierungen gefördert (Wareneinkauf, Personal) und Finanzierung bestehender Kredite. Investitionen (bis auf kleinere) sind somit nicht förderbar!
- Die Bundeshaftung beträgt 80% des Finanzierungsbedarfes zur Überbrückung der Corona-Krise mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten
- Die Haftungssumme kann für Kredite von bis zu EUR 2,5 Mio erfolgen
- Es sind keine Kreditsicherheiten erforderlich
- Garantie-Entgelt: ab 0,3% des Kreditobligos
- Zusätzlich soll unter gewissen Voraussetzungen das Land Tirol einen Zinsenzuschuss in Höhe von maximal 1,5% gewähren
Welche Unterlagen werden für einen Überbrückungskredit benötigt?
- Jahresabschluss 2018 oder aktueller
- Vorliegen eines gesunden Unternehmens (Nachweis der URG – Kennzahlen)
- Verpflichtungserklärung, Betriebsbeschreibung, Förderungsansuchen – Corona-Maßnahmenpaket
Gerne unterstützen wir unsere Klienten bei der Bereitstellung des Abschlusses und der Kennzahlen!
- Jahresabschluss 2018 oder aktueller
- Vorliegen eines gesunden Unternehmens (Nachweis der URG – Kennzahlen) sowie keine Zahlungsunfähigkeit vor der Krise
- Bestimmte Unterlagen der Hausbank (Rating, Kurzinfo des Unternehmens,…)
Gerne unterstützen wir unsere Klienten bei der Bereitstellung des Abschlusses und der Kennzahlen!