Überbrückungskredite – Voraussetzungen und Ablauf der Garantien und Haftungspakete

 

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Betriebe wirtschaftlich besonders hart. Um die Liquidität dieser Unternehmer trotz Auftragsausfällen zu unterstützen, gibt es Haftungspakete. Dabei gilt es für Tourismusbetriebe die Anforderungen der ÖHT zu beachten. Andere Unternehmen haben die Kriterien des AWS zu erfüllen um Garantien für die Finanzierung der Corona-Krise zu erhalten.
 
Was sind die Voraussetzungen für einen Überbrückungskredit und wie schaut die Förderung aus?
Tourismusbetriebe (Anforderungen lt. ÖHT):
  • Gefördert werden Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), welche einen Umsatzrückgang von mindestens 15% erleiden mussten bzw. prognostiziert werden kann
  • Es werden sowohl aktivierungspflichtige, als auch nicht aktivierungspflichtige Kosten gefördert
  • Die Bundeshaftung beträgt 80% des Finanzierungsbedarfes zur Überbrückung der Corona-Krise mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten
  • Die Haftungssumme beträgt maximal EUR 400.000,00; d.h. die Bundeshaftung kann bis zu einer Kreditsumme von EUR 500.000,00 maximal ausgeschöpft werden
  • Es sind keine Kreditsicherheiten erforderlich
  • Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision wird vom Bund übernommen
  • Zusätzlich soll unter gewissen Voraussetzungen das Land Tirol einen Zinsenzuschuss in Höhe von maximal 1,5% gewähren

 

Gewerbliche und industrielle KMUs sowie Freiberufler (Anforderungen lt. AWS):
  • Gefördert werden Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), welche einen Finanzierungsbedarf zur Sicherung und Erweiterung der Liquidität haben (und nicht nur zu einer Umschuldung führt)
  • Es werden Betriebsmittelfinanzierungen gefördert (Wareneinkauf, Personal) und Finanzierung bestehender Kredite. Investitionen (bis auf kleinere) sind somit nicht förderbar!
  • Die Bundeshaftung beträgt 80% des Finanzierungsbedarfes zur Überbrückung der Corona-Krise mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten
  • Die Haftungssumme kann für Kredite von bis zu EUR 2,5 Mio erfolgen
  • Es sind keine Kreditsicherheiten erforderlich
  • Garantie-Entgelt: ab 0,3% des Kreditobligos
  • Zusätzlich soll unter gewissen Voraussetzungen das Land Tirol einen Zinsenzuschuss in Höhe von maximal 1,5% gewähren


Welche Unterlagen werden für einen Überbrückungskredit benötigt?

Tourismusbetriebe (Anforderungen lt. ÖHT):
  • Jahresabschluss 2018 oder aktueller
  • Vorliegen eines gesunden Unternehmens (Nachweis der URG – Kennzahlen)
  • Verpflichtungserklärung, Betriebsbeschreibung, Förderungsansuchen – Corona-Maßnahmenpaket

Gerne unterstützen wir unsere Klienten bei der Bereitstellung des Abschlusses und  der Kennzahlen!

Gewerbliche und industrielle KMUs (Anforderungen lt. AWS):
  • Jahresabschluss 2018 oder aktueller
  • Vorliegen eines gesunden Unternehmens (Nachweis der URG – Kennzahlen) sowie keine Zahlungsunfähigkeit vor der Krise
  • Bestimmte Unterlagen der Hausbank (Rating, Kurzinfo des Unternehmens,…)

Gerne unterstützen wir unsere Klienten bei der Bereitstellung des Abschlusses und  der Kennzahlen!

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