Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Unternehmensrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben. Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Wir wollen Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und eventuelle Verbesserungsvorschläge anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

 

In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Wirtschaftsprüfung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Beratung bei der Implementierung der Konzernrechnungslegung
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Parteienprüfung
  • Übernahme der Aufgaben der internen Revision
  • Spendengütesiegelprüfungen
  • Gründungsprüfungen

Die REP entwickelt sich laufend weiter – fachlich wie auch organisatorisch.

Im Zuge unserer Neuausrichtung haben wir den Wirtschaftsprüfungsbetrieb ausgelagert. Ab 1.8.2025 sind unsere Gesellschaften klar entlang der Bereiche Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung strukturiert. Diese Spezialisierung spiegelt sich auch in der neuen Firmierung wieder.

Ab sofort lautet unser Firmenname R.E.P. Steuerberatungs GmbH. Firmenbuchnummer, UID-Nummer und Bankverbindung haben sich nicht geändert.

Sollten Sie ein Service im Bereich der Wirtschaftsprüfung benötigen, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir werden aus unserem Netzwerk aus Wirtschaftsprüfern eine für Sie passende Lösung finden.

 

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